Ja, Sie haben richtig gelesen, eine Neue mischt im Aufsichtsrat ab 2024 mit: die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Schon jetzt müssen einige Unternehmen dazu Berichte veröffentlichen, ab dem Geschäftsjahr 2024 gelten jedoch neue Standards. Jetzt ist die richtige Zeit, um sich auch im Aufsichtsrat ernsthaft damit auseinander zu setzen.
Die wichtigste Änderungen für Unternehmen:
- Ausweitung der Berichtspflichten (nach “Corporate Sustainability Reporting Directive” und “European Sustainability Reporting Standards”)
- Verpflichtende Prüfung durch Abschlussprüfer (Wahlvorschlag durch AR)
- Nachhaltigkeitsbericht wird Teil des Lageberichtes
Ab dem Geschäftsjahr 2025 wird der Kreis der Unternehmen mit Pflicht zum Reporting größer gezogen. Das wird für diese eine größere Herausforderung werden. Wer vorbereitet die „Newbies“? Board Consulting kann dabei unterstützen.
Governance?
Corporate Governance umfasst sämtliche Regeln, Gesetze, Anregungen und Empfehlungen, nach denen ein Unternehmen geleitet wird.
Governance als eines der vier große Hauptthemen im Bericht tangiert auch den Aufsichtsrat. Anzugeben sind nämlich u.a.:
- die Zusammensetzung und Diversität des Aufsichtsrates. Besonders hervorgehoben wird die Unabhängigkeit von Mitgliedern sowie die „gender diversity“, also das Verhältnis von Frauen zu Männern im Aufsichtsrat
- die Kompetenzen des Aufsichtsrates, um Nachhaltigkeitsthemen zu überwachen
- ob und wie nachhaltigkeitsbezogene Performance in den Vergütungssystemen eine Rolle spielt (Anreiz zur Umsetzung?)
- das Reporting von Nachhaltigkeitsthemen in den Aufsichtsrat sowie das Risikomanagement und interne Kontrollsystem rund um die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Wesentlichkeitsanalyse?
Dieser etwas sperrig klingende Begriff meint einen Prozess, der dabei hilft, eine fundierte Basis für die Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen zu schaffen. Damit lassen sich diejenigen Nachhaltigkeits-Maßnahmen identifizieren, die für ein Unternehmen individuell sinnvoll sind.
Dieses Assessment der „Doppelten Wesentlichkeit“ soll zwei Sichtweisen berücksichtigen, die „inside out“ Perspektive sowie die „outside in“: also Nachhaltigkeitsthemen, die ein Unternehmen durch sein Tun beeinflusst und jene die auf das Unternehmen von außen wirken.
Was das mit dem Aufsichtsrat zu tun hat?
Er muss den Prozess sowie die Anwendung der Wesentlichkeitsbeurteilung durch das Unternehmen überwachen und später den Bericht prüfen und billigen.
Das bedeutet, dass sich verantwortungsvolle Aufsichtsratsmitglieder bereits im Vorfeld zur Berichterstattung mit diesem Thema beschäftigen werden, auch vor Inkrafttreten des österreichischen NaBeG (Nachhaltigkeitsberichtsgesetz).
People und Culture?
Die neuen Berichtspflichten verlangen unter anderem Informationen zur eigenen Belegschaft. Unternehmen müssen sich für wesentliche HR-Kennzahlen Ziele setzen und laufend darüber berichten.
Was das mit dem Aufsichtsrat zu tun hat?
Der Aufsichtsrat ist ein wichtiger sparring partner bei der Festlegung dieser Ziele und Impulsgeber bei Fragen rund um eine moderne HR-Strategie.
Was kommt 2024?
Das wüssten wir alle gerne. Ein Blick in die Glaskugel hilft wenig.
Sicher aber ist, dass der Umgang mit Komplexität wieder eine große Herausforderung für Unternehmensführung und Kontrollgremium sein wird.
Gerade Aufsichtsräte werden in ihrer Tätigkeit noch mehr gefordert sein als bisher und ihre Fitness in zusätzlichen Kompetenzfeldern beweisen müssen
Board Consulting kann Sie bei dieser Aufgabe mit Expertise unterstützen, um Ihre Mitverantwortung für den unternehmerischen Erfolg in den Bereichen Governance und People & Culture informiert und qualifiziert wahrzunehmen.